Informationen zur Schulanmeldung


 Am Mittwoch, 13. März 2024

findet in der Zeit von 15.00 bis 18.30 Uhr 

in der Grundschule die Schulanmeldung statt. 


Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und  

  • bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden. 

  •  im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr 2024/25 verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen (vgl. §2 Abs. 4 GrSO)*. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung, auf deren Grundlage die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.  

  • deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.  

  • die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. 

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. 

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2018 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2018 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. 

Was müssen Sie zur Schuleinschreibung mitbringen?

  • das einzuschulende Kind
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Nachweis über die erfolgte Masernimpfung 
  • Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung des Landratsamtes 

  • gegebenenfalls Sorgerechtsbeschlüsse bei Alleinerziehenden
  • gegebenenfalls Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr


School enrollment

 Information for parents whose children learn German as a second language 

Deutsch

 Informationen für Eltern, deren Kinder Deutsch als zweite Sprache lernen 

Englisch

Information für parents whose children learn German as a second language. 

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